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Finanzen und Vermögen
Finanzen und Vermögen sind ein vielschichtiges Thema an der Schnittstelle von Vertragsrecht, Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Erbrecht, Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie Steuerrecht.
Als typische Beratungsfelder haben sich hierbei im wesentlichen folgende drei Bereiche gezeigt:
Bankrecht
→ Geschäfte aus Rechtsbeziehungen zu Ihrer Bank
- Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden
- Darlehensrecht (auch Darlehensverträge ohne Banken → Verwandtendarlehen, Geschäftsdarlehen, Gesellschafterdarlehen)
- Wechsel- und Scheckrecht
- Probleme im Bereich von BankCard, EC- und Kreditkartengeschäfte
- Online-Banking
Kapitalanlagerecht
→ Rechtsbeziehungen zwischen Kapitalanlegern einerseits sowie Initiatoren, Vermittlern und Banken andererseits
- offene und geschlossene Fonds (einschließlich grauer Markt)
- Immobilienfonds
- Schiffsfonds
- Versicherungsfonds
- Filmfonds
- Haftung wegen fehlerhafter Beratung (Initiatoren, Banken, Vermittler)
- Prospekthaftung
- Anlagebetrug
- Wertpapierhandel, Investmentgeschäft und andere Anlageformen
Erbrecht und Vermögensnachfolge
- Erbrecht und Erbfall
- Pflichtteil und Pflichtteilsrecht
- Vermächtnis
- Testamentsgestaltung, Erbvertrag
- Enterbung und Erbunwürdigkeit
- vorweggenommene Erbfolge
- Unternehmensnachfolge
- private Stiftung
- Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Vollmacht auf den Todesfall
- Patientenverfügung
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