Dr. Andreas Grimm

Trimburgstraße 2 • 81249 München
Telefon: (0 89) 8 40 44 71 • Telefax: (0 89) 8 40 61 432 • E-Mail: info@rechtsanwalt-grimm.de
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Forderungsmanagement und Zwangsvollstreckung


Zahlungsverzug der Kunden und Forderungsausfälle stehen als Insolvenzursachen an erster Stelle. Verschärft wird die Problematik, wenn der Unternehmer in Vorleistung gegangen ist, sei es durch Wareneinkauf, sei es durch Arbeitsleistung.

Entgegengewirkt werden kann dem bereits im Vorfeld durch ein effizientes Forderungsmanagement.

  • bei größeren Aufträgen Bonitätsprüfung
  • rechtswirksame Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB), insbesondere rechtlich abgesicherte Fälligkeitsvereinbarungen
  • Forderungssicherung durch Sicherungsmittel wie Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung, Sicherungsübereignung, Werkunternehmerpfandrecht, Bürgschaften u. a. m.
  • Kontrolle der Zahlungseingänge innerhalb der Zahlungsfristen
  • Organisation des Mahnwesens (Mahnschreiben verschiedener Mahnstufen)

Läßt sich die Forderung vorgerichtlich nicht durchsetzen, kann bei bloßen Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung der Forderung der Versuch einer außergerichtlichen Einigung sinnvoll, weil schneller und kostengünstiger, sein. Instrumente hierfür sind:
  • Vereinbarung einer außergerichtlichen Streitschlichtung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. Schlichtungsverfahren)
  • notarielles Schuldanerkenntnis oder Anwaltsvergleich

Gelingt die außergerichtliche Streitbeilegung nicht oder erscheint sie nicht sinnvoll, folgt die gerichtliche Durchsetzung der Forderung:
  • Mahnbescheid
  • Zahlungsklage
  • Zwangsvollstreckung aus Vollstreckungsbescheiden und vollstreckbaren Urteilen (Sachpfändung, Forderungspfändung, Immobiliarzwangsvollstreckung)
  • Eidesstattliche Versicherung
  • Insolvenzantrag

Unsere Leistungen:
  • Beratung bei Aufbau und Optimierung eines effizienten Forderungsmanagementsystems
  • Erstellung und Gestaltung von Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB)
  • Forderungssicherung durch formularmäßige Sicherungsmittel wie Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung, Sicherungsübereignung, Werkunternehmerpfandrecht, Bürgschaften u. a. m.
  • Beschaffung von Informationen (Einholung von Registerauskünften, eidesstattlichen Versicherungen etc.)
  • außergerichtliches Mahnwesen
  • gerichtliches Verfahren (Mahnverfahren bzw. Klageverfahren)
  • Einleitung und weitere Durchführung der Zwangsvollstreckung
  • Übernahme des gesamten Mahnwesens (Outsourcing) von Mahnung bis Vollstreckung
Rechtsanwalt Dr. Andreas Grimm • Trimburgstraße 2 • 81249 München
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