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Lebenssachverhalt, nicht nur Einzelproblem
Ziel der Mandatsbetreuung ist naturgemäß, zunächst das Einzelproblem rechtlich zu lösen. Oftmals kristallisiert sich bei der Betreuung des Mandats allerdings heraus, daß es sich dabei nur um das Symptom eines größeren Gesamtproblems handelt.

Beispiel 1:
Sie sind Unternehmer und verhandeln mit Ihrer Bank über die (Um-)Finanzierung eines bedeutsamen Geschäftskredits. Hier kann es über die bloße Überprüfung der maßgeblichen Darlehensverträge hinaus sinnvoll sein, gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen unter Berücksichtigung familien-, erb- und steuerrechtlicher Fragestellungen vorzunehmen.

Beispiel 2:
Sie beantragen als Gewerbetreibender eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis oder haben von einer Aufsichtsbehörde einen Untersagungsbescheid erhalten. Neben den (verwaltungs-)rechtlichen Rechtsbehelfen müssen auch haftungsrechtliche Überlegungen angestellt und gegebenenfalls Möglichkeiten einer Restrukturierung Ihres Betriebes unter Berücksichtigung arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Folgen geprüft werden.

Beispiel 3
Sie sind Vermieter und müssen modernisieren. Die Banken gewähren nur zögerlich Kredite, Ihr Kapital ist nicht frei verfügbar, weil anderweitig gebunden. Hier können z. B. Gestaltungen wie die Begründung von Wohneigentum unter Veräußerung einzelner Wohneinheiten, der Formulierung einer passenden Gemeinschaftsordnung und der Errichtung einer Immobilienverwaltungsgesellschaft eine sinnvolle Lösung darstellen.

Soweit sich also zeigt, daß das punktuelle Problem in einen größeren Lebenssachverhalt eingebettet ist, erscheint es ratsam, diesen – nötigenfalls unter Heranziehung zusätzlicher externer Berater und Spezialisten – umfassend zu analysieren und einer sachgerechten Gesamtlösung zuzuführen.
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