Dr. Andreas Grimm

Trimburgstraße 2 • 81249 München
Telefon: (0 89) 8 40 44 71 • Telefax: (0 89) 8 40 61 432 • E-Mail: info@rechtsanwalt-grimm.de
Home

Kanzlei
Leistungen
Tätigkeitsgebiete
− Arbeit & Unternehmen
− IT & Medien
− Finanzen & Vermögen
− Mieten, Wohnen & Bauen
− Auto & Verkehr
Lebensmittel
− Forderungsmanagement
Konzept

RA Dr. Grimm
Veröffentlichungen

Vergütung
Rechtsschutzversicherung

Anfahrtsskizze

Aktuell
Kolumne
Archiv
Rechtsdatenbank

Datenschutzerklärung
Impressum
Sitemap

Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika


Das Lebensmittelrecht sagt Ihnen vielleicht nichts, es begegnet Ihnen aber jeden Tag. So stehen etwa die vielen Angaben zu Lebensmitteln des täglichen Bedarfs ebenso im Zentrum des Lebensmittelrechts, wie Fragen des Hygienerechts und des Gesundheitsschutzes. Beim Vertrieb von zunehmend nachgefragten Nahrungsergänzungsmitteln werden gleichermaßen lebensmittelrechtliche Belange berührt wie bei Fragen der Verkehrsbezeichnung. Aber auch in ganz anderen Rechtsgebieten werden lebensmittelrechtliche Aspekte relevant, selbst dort, wo man es zunächst nicht annimmt. So werden beispielsweise bei der baurechtlichen Genehmigung der Küche einer Gaststätte hygienerechtliche Vorschriften bedeutsam.

Das Lebensmittelrecht ist eine Querschnittsmaterie aus verschiedenen Rechtsbereichen wie Gewerberecht, Sicherheits- und Überwachungsrecht sowie sonstigem Verwaltungsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutzrecht usw. Das deutsche Lebensmittelrecht ist im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG) und in zahlreichen Nebengesetzen geregelt. Ein ganz wesentlicher Teil des Lebensmittelrechts wird zwischenzeitlich jedoch auf Ebene des europäischen Rechts geregelt, was trotz oder gerade wegen der Harmonisierungsversuche von deutschen und europäischen Lebensmittelrechtsvorschriften nicht immer auf Einvernehmen stößt. Man denke in diesem Zusammenhang an die Turbulenzen im Zusammenhang mit dem deutschen Reinheitsgebot für Bier. Dem europäischen Recht kommt allerdings auch eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit der Qualitätspolitik bezüglich von Lebensmitteln zu (z. B. Qualitätssiegel für geographische Herkunftsangaben oder europäisches Bio-Kennzeichen).

Die wichtigsten Untergliederungen sind:
  • Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelüberwachung
  • Lebensmittelhygiene
  • Lebensmittelkennzeichnung
  • Herkunfts- und sonstige Qualitätsangaben
Zum Bereich des Lebensmittelrechts gehören aber auch angrenzende bzw. verwandte Rechtsgebiete:
  • Futtermittelrecht
  • Bedarfsgegenständerecht
  • Kosmetikrecht
  • Weinrecht
Futtermittel sind gemäß der Definition des Art. 3 Nr. 4 VO (EG) 178/2002 „Stoffe oder Erzeugnisse, auch Zusatzstoffe, …, die zur oralen Tierfütterung bestimmt sind“. Zu den Bedarfsgegenständen zählen nach § 2 Abs. 6 LFGB „Materialien und Gegenstände die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen“ (z. B. Verpackungsmaterialien), aber auch Spielzeug, Bekleidungsgegenstände, Bettwäsche, Armbänder u. a. m.

Abzugrenzen sind Lebensmittel von Arzneimitteln, die nach dem Arzneimittelgesetz einer eigenen Zulassung bedürfen. Die Abgrenzung erlangt etwa Bedeutung, wenn ein Produkt beworben werden soll. Arzneimittel dürfen im Gegensatz zu Lebensmitteln nach dem Heilmittelwerbegesetz nicht beworben werden. Schwierigkeiten bereitet die Frage bei der Unterscheidung von Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmittel.
Rechtsanwalt Dr. Andreas Grimm • Trimburgstraße 2 • 81249 München
Telefon: (0 89) 8 40 44 71 • Telefax: (0 89) 8 40 61 432 • E-Mail: info@rechtsanwalt-grimm.de