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IT und Medien


Der Bereich IT und Medien wird in rechtlicher Hinsicht vielfach als IT-Recht, Recht der neuen Medien, Internetrecht, Online-Handel, EDV-Recht, Softwarerecht etc. bezeichnet. Es handelt sich dabei um eine Querschnittsmaterie aus unterschiedlichen Rechtsgebieten wie Kaufrecht und anderem Vertragsrecht, Handelsrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Presserecht, Strafrecht u. a. m. – Mitunter also auch nicht wenig alter Wein in neuen Schläuchen, der bedingt durch die rasante technologische Entwicklung aber auch mit vielem „neuen Recht verschnitten“ wird.

IT und Medien oder kurz ITM steht somit im wesentlichen für:

  • Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht
  • Online-Handel
  • Softwarerecht
  • Urheber- und Verlagsrecht

Online-Handel

Mit dieser zunehmend unüberschaubareren Rechtslage und ihren teilweise nur noch als hektisch zu bezeichnenden Änderungen müssen Sie sich beispielsweise auseinandersetzen, wenn Sie sich berufsbedingt bzw. aus Erwerbsgründen im Geschäftsfeld des Online-Handels (E-Commerce) bewegen. Als Online-Händler verbleibt Ihnen oft kaum noch eine Atempause, ihren Geschäftsbetrieb den jeweils aktuellen Erfordernissen anzupassen. Als ein besonderer Tiefpunkt ist exemplarisch das gesetzgeberische Fiasko hervorzuheben, endlich eine dauerhafte, den rechtlichen Vorgaben genügende amtliche Muster-Widerrufsbelehrung zur Verfügung zu stellen. Als Betroffenen hilft es Ihnen allerdings wenig, wenn nicht einmal mehr die Legislative ihre eigenen Regelungen ordnungsgemäß umzusetzen vermag. Für den E-Commerce wird es ohne begleitende rechtliche Beratung immer schwieriger, einen Internetshop rechtlich „abmahnfest“ zu betreiben.


Urheberrecht, Schutz geistigen Eigentums, Softwarerecht u. ä.

Der Bereich IT und Medien beschränkt sich aber nicht nur darauf. Einen wichtigen Teilbereich stellt das Urheberrecht dar. Der Schutz geistigen Eigentums gewinnt dabei zunehmend an Wichtigkeit und Bedeutung. Vom Ansatz her geschieht dies zu Recht. Die geistige Schöpfung, egal in welcher Ausprägung (Schriftwerk, Musikwerk, Lichtbildwerke, Computerprogramme etc.), bedarf eines rechtlichen Schutzes. Unverkennbar sind jedoch die Tendenzen und Einflußnahmen der großen und internationalen Rechteverwerter (Werknutzer) zu einem expandierenden „Urheberrechtsfeudalismus“, der in dem Kräftedreieck Urheber – Verwerter – Nutzer nicht nur zu Lasten des Nutzers urheberrechtlich geschützter Werke geht, sondern auch zu Lasten der Urheber selber. Autoren und Urheber sonstiger geistiger Schöpfungen bedürfen nicht nur rechtlichen Schutz gegenüber dem (mißbräuchlich handelnden) Nutzer, sondern auch gegenüber den rechtlich und wirtschaftlich regelmäßig überlegenen Rechteverwertern wie Verlagen, Film- und Tonträgerherstellern u. a. m.


Telekommunikationsrecht

Während das Informations- und Medienrecht einschließlich der Teilaspekte Urheberrecht und Softwarerecht die Inhalte moderne Informationstechnologie betreffen, beschäftigt sich der Teilbereich Telekommunikationsrecht quasi mit der Infrastruktur, den technischen Grundlagen. Hier geht es u. a. um die Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen durch die jeweiligen TK-Betreiber und TK-Dienstleistern. Der auf Anbieterseite gnadenlos betriebene Preiswettbewerb führt zwar einerseits zu riesigen Leistungsversprechen, andererseits aber auch zu einem Angebotsdschungel, der vielfach an den Interessen des Verbrauchers vorbeigeht.

Telekommunikationsrechtliche Regelungen betreffen aber nicht nur „die großen Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen“, sondern Sie z. B. auch als selbständigen Unternehmer, wenn Sie es in Ihrem Betrieb Ihren Mitarbeitern gestatten, auch privat zu telefonieren, privat am E-Mail-Verkehr teilzunehmen oder privat im Internet zu surfen. Sie stellen damit gleich einem Anbieter eine Telekommunikationsinfrastruktur zur Verfügung und unterliegen fortan beispielsweise speziellen datenschutzrechtlichen Anforderungen etc. Um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, ist es, was häufig aus Unkenntnis der Problematik unterlassen wird, notwendig, den Bereich der Telekommunikation sorgfältig zu organisieren und ein innerbetriebliches Regelwerk zur Nutzung zu installieren.
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