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Lebenssachverhalte aus den Rechtsgebieten
treten oftmals nicht isoliert in Erscheinung, sondern in Kombination:
- Exposé und Verkaufsunterlagen versprechen andere Leistungen, als letztendlich beurkundet werden oder zur Ausführung gelangen
- die Gemeinschaftsordnung enthält Beschränkungen, mit denen nicht gerechnet wurde
- der Baufortschritt verzögert sich, die Bautätigkeit wird eingestellt
- Auftreten von Baumängeln
- Baubehörden oder andere öffentliche Träger (z. B. Denkmalschutz) bereiten unvorhergesehene Probleme
- die Baufinanzierung erfordert Nachverhandlungen mit den Banken
- Befristungen in Wohnraummietverträgen halten den rechtlichen Anforderungen nicht stand
- Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen führen zu Konflikten und Rechtsstreitigkeiten
- Miet- oder Pachtverhältnisse müssen (vorzeitig) beendet und abgewickelt werden
Die verschiedenen Rechtsgebiete wurden deshalb zu einem einheitlichen Tätigkeitsgebiet Mieten, Wohnen und Bauen zusammengefaßt.
1. Mietrecht
- Rechtliche Beratung und Vertretung sowie Vertragsgestaltung bei Vermietung und Verpachtung, insbesondere auch im Gewerberaummietrecht
- Rechtliche Begleitung während der Mietphase, z. B. bei der Durchführung von Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen
- Rechtliche Unterstützung bei Beendigung von Mietverhältnissen
2. Grund- und Wohnungseigentumsrecht
- Rechtliche Beratung im Vorfeld des Erwerbs einer Immobilie
- Rechtliche Begleitung und gegebenenfalls auch anwaltliche Vertretung in der Erwerbsphase
- Überprüfung der Grundstücks- und Wohnungseigentumsverträge sowie der Vertragswerke im rechtlichen Umfeld (Darlehensverträge, Teilungserklärungen etc.)
- Rechtliche Beratung und Vertretung gegen?ber Nachbarn, Miteigentümern, Wohnungseigentümerversammlung und Hausverwaltung
- Rechtliche Beratung und Vertretung im Veräußerungsfall
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3. Privates Baurecht
- Rechtliche Beratung und Vertretung sowie Vertragsgestaltung bei Bauverträgen nach BGB und VOB
- Abstimmung mit dem am Bauvorhaben Beteiligten, insbesondere schon im Vorfeld zur Vermeidung von Vertragsstörungen und Gewährleistungsfällen
- Sicherung von Rechtspositionen im Fall von Vertragsstörungen
- Durchführung von selbständigen Beweisverfahren
- Gerichtliche Vertretung
4. Öffentliches Baurecht
- Rechtliche Begleitung hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Belange eines Bauvorhabens
- Vertretung vor Baubehörde und anderen Behörden, z. B. Denkmalschutzämtern, Naturschutzbehörden
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